Informationen zum Ökolandbau

1. Geschichte und Bedeutung des Ökolandbau


Der ökologische Landbau ist seit etwa hundert Jahren in der Entwicklung begriffen. Erste Impulse für die Entwicklung dieser Landbaumethode konnten 1924 von Rudolf Steiner gesetzt werden, der bei einer Vortragsreihe in Breslau den Grundstein für die Richtung der biologisch-dynamischen Landwirtschaft gelegt hat. Nach dem zweiten Weltkrieg ging aus dieser Richtung der Demeter-Anbauverband hervor.

Die Richtung der organisch-biologischen Landwirtschaft wurden von in den 50er und 60er Jahren von dem Schweizer Hans Müller entwickelt und von Landwirten vor allem in Süddeutschland umgesetzt, die sich in den 70er Jahren zum Bioland-Anbauverband zusammenschloßen und gemeinsame Richtlinien für den biologischen Anbau entwickelten.

Ein wichtiges Kernelement eines Anbauverbandes ist die gegenseitige Kontrolle der lokalen Landwirte. Die Bio-Richtlinien sind insofern private Standards, die auf der Basis von Eigeninitiative kontrolliert wurden. Die Idee der Transparenz gegenüber den Verbrauchern spielte bereits in der Gründungsphase eine wichtige Rolle.

Von EU-Institutionen wird der ökologische Landbau seit Ende der 80er Jahre gefördert. Die Gründe für diese Förderung lagen zunächst im Bereich Marktentlastung. Mit der ersten EU-Richtlinie zum ökologischen Landbau, der EU-VO 2092/91 wurde die Anbaumethode definiert, die Kontrolle geregelt und der Begriffe "ökologisch" bzw. "biologisch" geschützt. Lebensmittel dürfen seither nur als "ökologisch" bezeichnet werden, wenn sie in Übereinstimmung mit dieser Richtlinie produziert werden. Dies hat für den Anbau sehr viel Rechtsscherheit gegeben und maßgeblich zum Wachstum des Ökolandbaus beigetragen. Es gibt verschiedene Definitionen von ökologischem Landbau.

In Deutschland haben die wichtigsten Verbände (z.B. Bioland oder Demeter) eigene Richtlinien. Die International Federation for Organic Farming Movement (IFOAM) ist die Dachorganisation der nationalen Ökoverbände. Auf ihrer Webseite (http://www.ifoam.org/) ist eine Definition zu finden, die die einzelnen Basis-Organisationen erarbeitet haben. Die EU-Öko-Verordnung der EU-Kommißion und der Codex Alimentarius der FAO liefern weitere Definitionen des ökologischen Landbaus. Die einzelnen Definitionen sind entweder relativ allgemein gehalten oder den spezifischen nationalen Rahmenbedingungen angepaßt. Es gibt insgesamt eine breite Diskussion über die Weiterentwicklung der Richtlinien des ökologischen Landbaus. Hierbei spielen vor allem der Naturschutz und die Ausarbeitung sozialer Standards eine Rolle

2. Ziele und Grundprinzipien des ökologischen Landbaus


Der ökologische Landbau wird häufig durch das Weglassen von bestimmten Betriebsmitteln und Einschränkungen der Produktion definiert. So zeichnet sich der ökologische Landbau durch folgende Einschränkungen aus (Bioland 2000; Naturland 2002b):

  • Ein Verbot auf chemisch-synthetische Stickstoffdüngemittel

  • Ein Verbot auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel
  • Ein Verbot von gentechnisch ver änderten Organismen (GVO)
  • Die Flächenbindung der Tierhaltung
  • Artgerechte Haltungssysteme in der Tierproduktion

Eine solche Definition beschreibt zwar die Einschr änkungen des ökologischen Landwirtschaft, es gibt in den Richtlinien jedoch darüber hinaus eine gestaltende Komponente, die bei Definitionen häufig vernachlässigt wird. Folgende Prinzipien zeichnen den ökologischen Landbau aus:

  • Weitgehend geschlossene Betriebskreisläufe: Dies wird erreicht durch das Zusammenspiel von Pflanzenbau und Tierhaltung. Der Pflanzenbau erzeugt Futtermittel für die Tierhaltung und die tierischen Exkremente stehen für die Düngung in der Pflanzenproduktion zur Verfügung. Der Zukauf von Futtermitteln aus konventioneller Produktion und von Düngern und Pflanzenschutzmitteln sind limitiert und streng geregelt.
  • Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit: Die Bodenfruchtbarkeit ist Ausgangspunkt der "organisch-biologischen" Wirtschaftsweise. Eine ausgewogene, vielfältige und standortangepasste Fruchtfolge mit humusmehrende und humuszehrenden Fruchtfolgegliedern und Zwischenfrüchten soll hierzu beitragen. Das Bodenleben soll durch aufbereitete organische Dünger gefördert werden.
  • Nutzung von natürlichen Regulationsmechanismen: Die Förderung von Nützlingen und Antagonisten im Ökosystem ergänzt den vorbeugenden oder nachsorgenden Pflanzenschutz, der im konventionellen Landbau die Hauptstrategie darstellt. Zur Förderung einer hohen Artenvielfalt von Nützlingen und Antagonisten wird auch die Vielfalt von Fruchtfolgegliedern und Landschaftselementen gefördert. Der vor- und nachsorgende Pflanzenschutz ist dagegen limitiert: In der EU-Verordnung und in den Verbandsrichtlinien gibt es jeweils Anhänge, die die erlaubten Pflanzenschutzmittel definieren.
  • Schonung von natürlichen Ressourcen: Die Schonung der natürlichen Ressourcen soll zunächst durch Verzicht auf schnelllösliche synthetische Düngemittel und Herbizide erreicht werden, da diese Inputs die Senke Agrarökosystem belasten. Der niedrige Input an mineralischem Stickstoff soll durch den Anbau von Leguminosen und durch organische Düngung ausgeglichen werden.
  • In den Betrieb integrierte Tierhaltung: Die Tierhaltung ist nach einem Schlüssel von Düngereinheiten (DE) an die Fläche gebunden. Flachenunabhängige Tierproduktion ist im ökologischen Landbau nicht möglich. Andererseits verlangt der Demeterverband für die Anerkennung als "Demeter-Betrieb" das Vorhandensein von Tierhaltung auf einem Betrieb. In anderen Anbauverbänden ist auch eine viehlose Wirtschafsweise möglich.
  • Gestaltung der Kulturlandschaft: Es finden sich in den Anbaurichtlinien der meisten Verbände Hinweise auf die Gestaltung der Kulturlandschaft, am konkretesten ist hier der GÄA-Verband, der etwa als Ziel oder Empfehlung vorschreibt Hecken oder Obstbaumreihen im Umfang von 30 m/ha oder 1-3 % der LN einzurichten. Es gibt in den letzten Jahren eine ausfürliche Diskussion, ob die Anbaurichtlinien der Verbände um Naturschutzgrundsätze ergänzt werden sollen.
  • Soziale und gesellschaftliche Ziele: Der Bioland-Verband fordert z.B., die Grundlage für die Erhaltung und Entwicklung freier bäurlicher Strukturen zu schaffen (vgl. Bioland-Richtlinie von 2000: S.5), der Naturland-Verband schreibt vor, dass Unternehmen, die mehr als 10 Angestellte beschäftigen, eine "Leitlinie zur sozialen Gerechtigkeit" vorlegen. Der Demeterverband hält sich in seinen Richtlinien mit der Definition von sozialen und gesellschaftlichen Zielen und Vorschriften zurück, allerdings wird in biologisch-dynamischen Kreise gerne das Leitbild des "Betriebsorganismus" und der "sozialen Dreigliederung" nach Rudolf Steiner diskutiert. In der Praxis ist auf vielen Biobetrieben das Bemühungen fü ein Erreichen von sozialen und gesellschaftlichen Zielen festzustellen.

Autor: Sebastian Lakner (mit freundlicher Genehmigung), 20.04.2007